Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22217
FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04 (https://dejure.org/2010,22217)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.01.2010 - 4 K 877/04 (https://dejure.org/2010,22217)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 4 K 877/04 (https://dejure.org/2010,22217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 22 Abs 1 BewG 1991, § 22 Abs 3 BewG 1991, § 33a Abs 1 BewDV, § 72 Abs 1 BewG 1991
    Grundstück mit unbewohnbarem Gebäude als unbebautes Grundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmen der Höhe des Einheitswertes eines Grundstückes mit mehreren überwiegend leerstehenden Gebäude; Voraussetzungen für einen Rückfall des bebauten Grundstücks in den Zustand eines unbebauten Grundstücks; Voraussetzungen für die Abgrenzung zwischen unbebauten und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung eines Grundstücks in den neuen Bundesländern mit baufälligen Gebäuden als unbebautes Grundstück bei Unmöglichkeit der weiteren Nutzung zum vorgesehenen Zweck; Bindungswirkung einer unzutreffenden Artfeststellung für die Wertfeststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung eines Grundstücks in den neuen Bundesländern mit baufälligen Gebäuden als unbebautes Grundstück bei Unmöglichkeit der weiteren Nutzung zum vorgesehenen Zweck - Bindungswirkung einer unzutreffenden Artfeststellung für die Wertfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1014
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.12.2002 - II R 20/01

    Bewertung eines Grundstücks mit leerstehendem Gebäude

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04
    Allerdings enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung darüber, wonach sich das Ende der Benutzbarkeit richtet; wird aber der Übergang vom Grundstück im Zustand der Bebauung - und damit letztlich vom unbebauten Grundstück - zum bebauten Grundstück an die Zumutbarkeit der Gebäudenutzung geknüpft, ist es folgerichtig, den Rückfall des bebauten Grundstücks in den Zustand eines unbebauten Grundstücks in dem Augenblick anzunehmen, ab dem eine Gebäudenutzung nicht mehr zumutbar ist (BFH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - II R 20/01 - BFH/NV 2003, S. 540).

    Ob es zumutbar ist, ein Gebäude zu benutzen, richtet sich nach seinem tatsächlichen Zustand und nicht danach, ob eine formal erforderliche Nutzungsgenehmigung vorliegt, oder nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Gebäudenutzung (vgl. BFH, Urteil vom 18. Dezember 2002 - II R 20/01 - BFH/NV 2003, S. 540).

  • BFH, 14.05.2003 - II R 14/01

    Grundstücksbewertung bei unbewohnbarem Gebäude

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04
    Sie ist auch in § 16 Abs. 2 des neuen Wohnraumförderungsgesetzes übernommen worden, wobei lediglich die "Gründe der Bau- und Gesundheitsaufsicht" zu "bauordnungsrechtlichen Gründen" zusammengefasst sind [BFH, Urteil vom 14. Mai 2003 - II R 14/01 - BStBl. II 2003, S. 906].
  • BFH, 24.10.1990 - II R 9/88

    Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken - einschließlich der Beurteilung der Zumutbarkeit der Gebäudenutzung - sind jeweils die tatsächlichen Verhältnisse an dem Stichtag, auf den eine Feststellung vorzunehmen ist (BFH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - II R 9/88 - BStBl. II 1991, S. 60).
  • FG Baden-Württemberg, 23.04.1992 - 8 K 308/89
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 877/04
    Entscheidend ist insofern, dass die für eine bestimmungsgemäße Nutzung als Wohnraum erforderliche Ausstattung nicht lediglich schadhaft, sondern in wesentlichen Teilen - hierzu zählen insbesondere die Ausstattung mit einer Heizung und sanitären Einrichtungen - gar nicht existiert [vgl. zum Fehlen der Heizungskörper: FG Baden-Württemberg (Außensenate Stuttgart), Urteil vom 23. April 1992 - 8 K 308/89 - EFG 1993, S. 132].
  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 2993/09

    Einstufung eines verwahrlosten Grundstücks als bebautes Grundstück

    Welchen Inhalt das Kriterium der Zumutbarkeit hat, bestimmt die Rechtsprechung seither nach den Regeln des (inzwischen nicht mehr gültigen) § 16 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG; vgl. BFH-Urteile vom 23.04.1992 II R 19/89, BFH/NV 1993, 84; vom 18.12.2002 II R 20/01, BStBl II 2003, 228, und vom 14.05.2003 II R 14/01, BStBl II 2003, 906; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.01.2010 4 K 877/04, EFG 2010, 1014).

    Dachhaut, Dachrinnen und Fallrohre waren dringend erneuerungsbedürftig (Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 26.01.2010 4 K 877/04, EFG 2010, 1014).

    In den genannten Urteilsfällen wiesen die betroffenen Gebäude ganz erhebliche Baumängel auf, z.B. (1) ganz erhebliche Feuchtigkeitsschäden (an Zimmerdecken, am Deckenputz sowie an Dachbalken), Schäden am Kamin, Fehlen eines Estrichs, Unbrauchbarkeit von Heizung und Elektroinstallation (BFH-Urteil vom 14.05.2003 II R 14/01, BStBl II 2003, 906), (2) Fehlen von Heizung und Sanitärausstattung, Totalverschleiß von Treppen, Bodenbelägen, Türen und Fenstern, dringender Erneuerungsbedarf bei Dachhaut, Dachrinnen und Fallrohren (Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 26.01.2010 4 K 877/04, EFG 2010, 1014).

  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

    Der Rückfall eines bebauten Grundstücks in den Zustand eines unbebauten Grundstücks wird hierbei ab dem Zeitpunkt angenommen, ab dem eine Gebäudenutzung nicht mehr zumutbar ist (BFH, Urt. v. 18. Dezember 2002 - II R 20/01 - BFH/NV 2003, S. 540; FG Sachsen- Anhalt, Urt. v. 26. Januar 2010 - 4 K 877/04 -, juris Rn. 31 ff.).

    Ob eine Benutzung des Gebäudes zumutbar ist, wird danach beurteilt, ob ein zu seiner Benutzung erforderlicher Gebäudeteil zerstört ist oder ob der Raum oder Gebäudeteil sich in einem Zustand befindet, der aus Gründen der Bau- oder Gesundheitsaufsicht eine dauernde, der Zweckbestimmung entsprechende Benutzung des Raumes nicht gestattet (BFH, Urt. v. 18. Dezember 2002 - II R 20/01 - BFH/NV 2003, S. 540; Urt. v. 14. Mai 2003 - II R 14/01 - BStBl. II 2003, S. 906; FG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 26. Januar 2010 - 4 K 877/04 -, juris Rn. 31 ff.).

  • FG Münster, 04.02.2021 - 3 K 1765/18

    Einstufung eines Grundbesitzes für Zwecke der Einheitsbewertung als bebautes oder

    Zudem hat der Bundesfinanzhof in seinen späteren Entscheidungen auf sein Urteil vom 24.10.1990 II R 9/88, BStBl. II 1991, 60 verwiesen und nicht auf eine Dauerhaftigkeit der Unbenutzbarkeit abgestellt (BFH, Urteile vom 14.05.2003 II R 14/01, BStBl. II 2003, 903, und vom 18.12.2002 II R 20/01, BStBl. II 2003, 228; dem folgend Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2010 4 K 877/04, EFG 2010, 1014; offen gelassen zur Bedarfsbewertung gemäß § 145 BewG Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 26.05.2011 3 K 2993/09, EFG 2012, 99).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht